Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern (Lebenspartnerschaftsname)

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    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
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    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Krimmel

    Zimmernummer: 003
    Telefon: 02772 708-272
    Telefax: 02772 708-9272
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    Lebenspartner und Lebenspartnerinnen können während des Bestehens der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen, sofern sie dies nicht bereits im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft getan haben. Derjenige Lebenspartner bzw. diejenige Lebenspartnerin, dessen/deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann seinen/ihren Geburtsnamen oder den zu diesem Zeitpunkt geführten Namen dem Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen.  

    Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während des Bestehens der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn einer der Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie während des Bestehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Fragen zu den Möglichkeiten der Namensführung haben, sprechen Sie dazu beim Standesamt vor.

    Gebühren

    Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Voraussetzungen

    Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erklärung zur Namensführung gibt es verschiedene Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

    Kurzfassung

    • Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
    • Als Lebenspartner können Sie: Während des Bestehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen, sofern Sie dies nicht bereits im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft getan haben.
    • Benötigte Unterlagen:
      • Personalausweis
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
    • Zuständigkeit: Standesamt
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