Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

  • Kontakt Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Krimmel

    Zimmernummer: 003
    Telefon: 02772 708-272
    Telefax: 02772 708-9272
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.krimmel@herborn.de

    Frau Thielmann

    Telefon: 02772 708-241
    Telefax: 02772 708-9241
    E-Mail: d.thielmann@herborn.de

    Frau Nill-Schütz

    Telefon: 02772 708-240
    Telefax: 02772 708-9240
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: s.nill-schuetz@herborn.de

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    Wenn Sie und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin nachträglich einen Ehenamen bestimmen, nachdem Ihr Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, erstreckt sich der Ehename nur dann auf den Geburtsnamen Ihres Kindes, wenn es sich der Namenserklärung anschließt. Wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann es die Erklärung nur selbst abgeben; als gesetzlicher Vertreter/Vertreterin müssen Sie zustimmen.  

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das die Geburt Ihres Kindes beurkundet hat.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Gebühren

    Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Fristen

    Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten dem empfangszuständigen Standesamt zugehen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

     Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Kurzfassung

    • Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
    • Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
    • Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
    • Zuständigkeit: Standesamt
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