Ferienjob

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

    Gymnasiumstraße 4
    65589 Hadamar
    35338 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-8600
    Telefax: +49 641 303-8611

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
    E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten
    • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
    • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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    Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

    Liebigstraße 14-16
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: 0641 303-0
    Telefax: 0641 303-3203

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Mit einem Ferienjob können Sie als Schüler oder Schülerin ab dem 15. Lebensjahr erste Eindrücke in der Arbeitswelt sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herstellen.

    Ferienbeschäftigungen im nicht gewerblichen Bereich, also beispielsweise im Haushalt, für Kirchen oder Vereine sowie in landwirtschaftlichen Betrieben sind bereits mit 13 Jahren möglich.

    Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen.

    • Hinsichtlich der Arbeitsdauer beschränkt sich ein Ferienjob auf maximal 50 Arbeitstage im Jahr oder 2 Monate am Stück bei einer 5-Tage-Woche.
    • Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für vollzeitschulpflichtige Jugendliche in Verbindung mit der Kinderarbeitsschutzverordnung.
    • Wer mindestens 18 Jahre alt ist, unterliegt hinsichtlich der Art der Tätigkeit und der Arbeitszeit keinen besonderen Beschränkungen. Es gilt das Arbeitszeitgesetz.

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber.


    Über rechtliche Fragen zum Ferienjob berät Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht

    Servicezeiten:
    Mo 08:00 - 20:00 Uhr
    Di 08:00 - 20:00 Uhr
    Mi 08:00 - 20:00 Uhr
    Do 08:00 - 20:00 Uhr


    Kontaktmöglichkeiten:
    Tel.: +49 30 221911-004 (Bürgertelefon)
     

    Barrierefreier Zugang:
    Gebärdentelefon über IP: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de

    Gebärdentelefon über ISDN-Bildtelefon:
    +49 30 188080-805

    Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: +49 30 221911-016 (Video)
    Fax: +49 30 221911-017
     

    zuständige Stelle

    Für Ausnahmeregelungen: die Gewerbeaufsichtsämter

    Voraussetzungen

    Mindestalter: 13 Jahre

    ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):

    • Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
    • Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
    • nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • maximal 2 Stunden pro Tag

    mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):

    • keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
      • maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
    • als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten

    ab 18 Jahren

    • keine besonderen Beschränkungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
    • Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
    • Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
      • er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
      • insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

    Kurzfassung

    Mit einem Ferienjob können Sie als Schüler oder Schülerin ab dem 15. Lebensjahr erste Eindrücke in der Arbeitswelt sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herstellen.

    Ferienbeschäftigungen im nicht gewerblichen Bereich, also beispielsweise im Haushalt, für Kirchen oder Vereine sowie in landwirtschaftlichen Betrieben sind bereits mit 13 Jahren möglich.

    Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen.

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