Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung

  • Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.

    Eine überwachungsbedürftige Anlage weist erhebliche bzw. gefährliche Mängel auf? Dann kann diese durch eine zugelassene Überwachungsstelle still gelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
    • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.

    Gebühren

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Voraussetzungen

    Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.

    Kurzfassung

    • Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
    • Stillegung wird angeordnet
    • Stilllegung kann vorübergehend erfolgen bis Mangel behoben
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