Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)

  • Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Daum

    Zimmernummer: 004
    Telefax: 02772 708-9250
    Telefon: 02772 708-250
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: k.daum@herborn.de

    Formulare
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    Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.


    Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz.

    Gebühren

    Es fallen Auslagen und Gebühren für die Straßensperrungen bzw. für die Sondernutzung an.

    Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.

    Ansprechpunkt

    Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet

    • bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde,
    • bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.

    Fristen

    Der Antrag sollte frühzeitig – möglichst 4 Wochen – vor dem gewünschten Termin gestellt werden.

    erforderliche Unterlagen

    Ein formloser Antrag, dem Folgendes beizufügen ist:

    • Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit des Antragstellers/Adressaten (Mobil-/Telefon, Telefax)
    • genaue Angaben des Drehorts mit Lageplanskizze
    • genaue Terminangaben, Beschreibung des Umfangs und des Programmablaufs

    Rechtsbehelf

    Gegen die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis kann bei der zuständigen Stelle Widerspruch eingelegt werden.

    Gegen die Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hessen Film und Medien GmbH

    Die Hessen Film und Medien GmbH ist zentraler Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Filmförderung in Hessen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung für Ihr Filmprojekt beantragen wollen finden Sie unter folgendem Link:

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