Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater (ausländisch): Anzeige

  • Kontakt Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill

    Am Nebelsberg 1
    35685 Dillenburg

    Telefon: 02771 842-0
    Telefax: 02771 842-5399

    Webseite: https://www.ihk-lahndill.de
    E-Mail: info@lahndill.ihk.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 07:45 Uhr bis 16:30 Uhr

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    Kontakt Industrie- und Handelskammer Limburg

    Walderdorffstraße 7
    65549 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt

    Telefon: 06431 210-0
    Telefax: 06431 210-205

    Webseite: https://www.ihk-limburg.de
    E-Mail: info@limburg.ihk.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
    Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr

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    Kontakt Industrie- und Handelskammer Limburg

    Walderdorffstraße 7
    65549 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt

    Telefon: 06431 210-0
    Telefax: 06431 210-205

    Webseite: https://www.ihk-limburg.de
    E-Mail: info@limburg.ihk.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
    Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr

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    Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis.

    Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen. Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe anmelden.

    Gebühren

    Es fallen Gebühren an. Diese ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Ansprechpunkt

    Zuständig ist in Hessen in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.

    Aufgrund von Zusammenarbeitsvereinbarungen wird die Anzeige

    • von der IHK Limburg zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg),
    • von der IHK Wiesbaden auch für die IHK Hanau

    entgegengenommen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Voraussetzungen

    • Sie sind Bürger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    • Sie unterhalten eine rechtmäßige Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem dieser Staaten

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit (z. B. durch Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    • Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
    • Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
    • Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes belegen,
    • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation, wenn die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlergewerbes auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist,
    • anderenfalls ein Nachweis, dass Sie in den vorhergehenden 10 Jahren im Niederlassungsstaat mindestens 2 Jahre ein Finanzanlagenvermittlergewerbe ausgeübt haben,
    • Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.

    Sind Sie Gewerbetreibender aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat, können Sie Unterlagen aus Ihrem Herkunftsstaat verwenden, die belegen, dass Sie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse eines Gewerbetreibenden erfüllen.

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen.

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