Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

  • Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
    • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
    • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
    • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

    Gebühren

    Fristen

    Bei Aufgabe der Aalfischerei

    Kurzfassung

    • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
      • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
      • Registernummern für Fischereifahrzeuge und Bootsnummern aus Aalregister löschen lassen
    • schriftlich
    zurück zur Übersicht