Fischereiförderung beantragen

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 53.2 - Naturschutz II (Artenschutz, Biodiversität, Fischerei, Naturschutzfinanzierung)

    Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
    35578 Wetzlar

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
    Telefax: +49 641 303-2197

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
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    E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

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    Als Einzelperson oder Organisation können Sie eine finanzielle Förderung von bestimmten Maßnahmen im Bereich der Fischerei beantragen. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen sind der Erhalt der Artenvielfalt in und an Gewässern sowie die Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen.
    Förderfähig sind insbesondere:

    • Maßnahmen des Fischschutzes und Fischartenschutzes, einschließlich der ökologischen Verbesserung der Artenzusammensetzung und der Gewässerstruktur
    • die Wiederansiedlung von Fischen
    • Weiter- und Fortbildungen sowie Forschung im Bereich des Fischereiwesens
    • Hegegemeinschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können
    • die Sanierung und Neuerrichtung von Anlagen der Angelfischerei
    • Antragsberechtigt sind:
    • Inhaberinnen und Inhaber eines hessischen Fischereirechtes
    • Fischereigenossenschaften
    • Angel- und Fischereivereine
    • Fischereipächterinnen/-pächter und Pächtergemeinschaften
    • Hessische Fischereiverbände
    • Hegegemeinschaften nach § 27 HFischG
    • andere Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern


    Die Förderung beantragen Sie schriftlich oder online vor Beginn des Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium.
    Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie Ihr Regierungspräsidium vor Antragstellung kontaktieren.
     

    Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des hessischen Fischereiwesens beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

    Verfahrensablauf

    Die Fischereiförderung können Sie vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder online bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium beantragen.

    Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen wollen:

    • Laden Sie sich die Antragsformulare „Mantelbogen“ und „Kosten- und Finanzierungsplan“ sowie ggf. je nach Gegenstand der Förderung weitere Formulare auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums herunter
    • Füllen Sie die Anträge und ggf. weitere Formulare aus, unterschreiben diese und senden diese an das für Sie zuständige Regierungspräsidium
    • Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde müssen Sie die Angaben durch weitere geeignete Unterlagen belegen
    • Beachten Sie die Gültigkeit der De-minimis-Regelung
    • Das für Sie zuständige Regierungspräsidium prüft Ihre Unterlagen, bewilligte Zuwendungen werden ausgezahlt

    Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:

    Rufen Sie den Online-Antrag (siehe Punkt „Online-Dienste“) auf und befolgen Sie die angezeigten Schritte

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine antragsberechtigte Einzelperson oder Organisation sein
    • Sie müssen die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragen
       

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen:

    • Antragsformular Mantelbogen
    • Antragsformular Kosten- und Finanzierungsplan
    • Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen

    Hinweis: Die Formulare finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.

    Wenn Sie die Förderung online beantragen:
    Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen
     

    Rechtsbehelf

    Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

    Kurzfassung

    • Zur Umsetzung von Maßnahmen zum Wohle des hessischen Fischereiwesens können Einzelpersonen sowie Organisationen (Vereine, Hegegemeinschaften) eine finanzielle Unterstützung beantragen
    • Ziele der Fischereiförderung:
      • der Erhalt der Artenvielfalt in und an den Gewässern
      • die Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen
    • Förderfähig sind insbesondere:
      • Maßnahmen des Fischschutzes und Fischartenschutzes, einschließlich der ökologischen Verbesserung der Artenzusammensetzung und der Gewässerstruktur
      • Die Wiederansiedlung von Fischen
      • Weiter- und Fortbildungen sowie Forschung im Bereich des Fischereiwesens
      • Hegegemeinschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können
      • Die Sanierung und Neuerrichtung von Anlagen der Angelfischerei
    • Antragsberechtigt sind:
      • Inhaberinnen und Inhaber eines hessischen Fischereirechtes
      • Fischereigenossenschaften
      • Angel- und Fischereivereine
      • Fischereipächter und Pächtergemeinschaften
      • Hessische Fischereiverbände
      • Hegegemeinschaften nach § 27 HFischG
      • andere Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern
    • Beantragung schriftlich (Formulare) oder online
    • Zuständig: Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt
       
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