Förderprogramm „Dein Ehrenamt“

  • Kontakt Hessische Staatskanzlei

    Georg-August-Zinn-Straße 1
    65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 32-0
    Telefon: +49 800 555-4666 (Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
    Telefax: +49 611 32-113708

    Webseite: Hessische Staatskanzlei
    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de
    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de
    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Formulare
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    Weitere Formulare:

    Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt, die im Zusammenhang mit der Außenwirkung der Organisation stehen. Im Rahmen des Förderhöchstbetrages sind auch mehrjährige Förderungen möglich, beginnend mit dem Jahr, in dem die Bewilligungszusage erteilt wurde.

    Das Land Hessen fördert und unterstützt mit diesem Förderprogramm das Bürgerengagement in Hessen. Ziel der Förderung ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken.

    Verfahrensablauf

    Förderanträge können nur online gestellt werden.

    • Sie füllen einen Förderantrag online aus und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Online-Antrag ab und warten die Förderzusage ab.
    • Sie rufen die Fördermittel ab, evtl. auch in Teilbeträgen.
    • Danach können Sie Ihr Projekt starten.
    • Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Hessische Staatskanzlei

    Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein.
    • Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein.
    • Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt.
    • Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich.

    erforderliche Unterlagen

    • Förderantrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten und Finanzierungsplan
    • Angebote/Kostenvoranschläge
    • Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person der antragstellenden Organisation

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kurzfassung

    • Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln der Kampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“
    • Ausschließlich Online Antragsverfahren
    • zuständig: Hessische Staatskanzlei
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