Förderung des Breitensports

  • Kontakt Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

    Sonnenberger Str. 2/2a
    65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 32190

    Webseite: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
    E-Mail: poststelle@hmfg.hessen.de

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    Förderung der unterschiedlichen Bereiche im Breitensport einschließlich Prävention und Gesundheitsförderung durch Sport in Hessen.

    Verfahrensablauf

    Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Der in der Regel formlosen Antragstellung sind Projektbeschreibungen und Kosten- und Finanzierungspläne beizulegen.

    Ansprechpunkt

    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
    Abteilung Sport

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah.

    Voraussetzungen

    In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Breiten- und Gesundheitssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

    Gefördert werden können nur Projekte und Maßnahmen von herausragender und beispielgebender Bedeutung, die mit dem Landessportbund Hessen und anderen beteiligten Institutionen abgestimmt sind. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan

    Handlungsgrundlage(n)

    Artikel 62 a Hessische Verfassung

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einzureichen.

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