Förderung für die Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen für einen Ausbildungsbetrieb auszahlen

  • Das Land Hessen unterstützt Unternehmen, Verwaltungen und andere Ausbildungseinrichtungen bei der Ausbildung benachteiligter junger Menschen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass junge Menschen eine Berufsausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können.

    Gefördert werden Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen. Dazu zählen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Auch Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und in der Altenpflege können gefördert werden.

     

    Wenn Sie als Unternehmen einen Ausbildungsvertrag mit benachteiligten Personen aus Hessen abgeschlossen haben, können Sie einen Ausbildungskostenzuschuss beantragen .

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag aus.
    • Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Sie reichen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel ein.
    • Das Regierungspräsidium Kassel prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Gebühren

    Keine

    Fristen

    Sie müssen den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen und ist zudem davon abhängig, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.

    Voraussetzungen

    Die Auszubildenden, für die eine Förderung beantragt wird,

    • verfügen höchstens über einen Hauptschulabschluss,
    • sind zu Beginn der Ausbildung mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet,
    • sind mit den Antragstellenden oder deren Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschaftern weder verheiratet noch im ersten oder zweiten Grad verwandt,
    • haben noch keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung,
    • haben besondere soziale oder individuelle Schwierigkeiten
    • und beginnen ihre Ausbildung im Jahr der Antragstellung

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • letztes Schulzeugnis
    • Ausbildungsvertrag
    • Nachweis über die Benachteiligung der auszubildenden Person
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Hessen

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Förderung kann nur bewilligt werden, soweit entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind.

    Kurzfassung

    • Zuschuss für die Ausbildung benachteiligter junger Menschen
    • Förderung für Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen in Hessen
    • Antrag vor Beginn der Ausbildung erforderlich
    • Förderung anerkannter Ausbildungsberufe
    • keine Gebühren
    • Zuständig: Regierungspräsidium Kassel
    zurück zur Übersicht