Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf beantragen

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 6151 12-5168

    Webseite: Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
    Webseite: Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
    E-Mail: umverteilung.asyl@rpda.hessen.de
    E-Mail: foerderwesenII25@rpda.hessen.de
    E-Mail: umsatzsteuerbefreiung.soziales@rpda.hessen.de
    E-Mail: fluechtlingsangelegenheiten@rpda.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

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    Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
    Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
    Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
     

    Sie können Fördermittel für die Kinder beantragen, die sprachliche Defizite zeigen. 

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Onlineantrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich stellen. Die Bearbeitung des Förderantrags erfolgt anschließend durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Bewilligungsbescheid wird dann an Sie übersandt.
    Den Link zum Onlineantrag finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
     

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Fristen

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
    • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fort-bildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
    • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
       

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kin-der und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kin-der sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
    • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
       

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Kurzfassung

    • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter
    • Antragstellung Online für Kindertageseinrichtungen und ihre Träger
    • Zuständig: Regierungspräsidium Darmstadt
       
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