Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
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Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
Sie können Fördermittel für die Kinder beantragen, die sprachliche Defizite zeigen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Onlineantrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich stellen. Die Bearbeitung des Förderantrags erfolgt anschließend durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Bewilligungsbescheid wird dann an Sie übersandt.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fort-bildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
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Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
erforderliche Unterlagen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kin-der und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kin-der sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
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Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Kurzfassung
- Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter
- Antragstellung Online für Kindertageseinrichtungen und ihre Träger
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Zuständig: Regierungspräsidium Darmstadt