Fundmeldung eines Bodendenkmals (Zufallsfund)

  • Kontakt hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel

    Schloss Biebrich
    65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 6906-0
    Telefax: +49 611 6906-140

    Webseite: hessenARCHÄOLOGIE
    E-Mail: poststelle.archaeologie.wi@lfd-hessen.de

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    Mit diesem Formular können Sie archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde melden, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind. Grundlage hierfür ist die Fundmeldepflicht für Bodendenkmäler gemäß des Hessisches Denkmalschutzgesetzes. Wurde der Fund bei Bauarbeiten entdeckt? Dann beachten Sie bitte, dass der Fund und die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten sind.

    Archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Fundmeldung (per E-Mail, falls Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben).
    • Bei Fragen zu Ihrer Fundmeldung werden Sie über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.

    Gebühren

    Es fallen keine Gebühren an.

    Ansprechpunkt

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde

    Fristen

    Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden. Wurde der Fund bei Bauarbeiten gemacht, ist die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen je nach Aufkommen.

    Voraussetzungen

    Keine

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Bemerkungen

    Ihre Fundmeldung (Fundanzeige) wird in unserem Ortsarchiv erfasst. Fundmeldungen können sehr wichtig sein, da sie auf im Boden verborgene archäologische und paläontologische Fundstellen hinweisen können.

    Kurzfassung

    • Fundanzeige eines Bodendenkmals Entgegennahme
    • Zufällig entdeckte archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
    • Bei gezielten Nachforschungen im Rahmen einer Nachforschungsgenehmigung nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz entdeckte Funde oder Befunde sind nicht über dieses Formular, sondern über die dafür vorgesehenen, vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen zur Verfügung gestellten Formblätter zu melden.
    • Zuständig: Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde.
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