Futtermittelqualität überwachen

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

    Schanzenfeldstraße 8-12
    35578 Wetzlar

    Telefon: +49 641 303-0

    E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

    Schanzenfeldstraße 8-12
    35578 Wetzlar

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    Bei Ihnen, als Futtermittelunternehmer, liegt die Hauptverantwortung für die Einhaltung des Futtermittelrechts - und insbesondere der Sicherheit der Futtermittel. Um dieses Prinzip zu ergänzen und zu unterstützen, müssen die zuständigen Behörden angemessene und wirksame Kontrollen gewährleisten.

    Wenn Ihre Futtermittel unsicher sind, sind Sie verpflichtet, diese zurückzuziehen oder zurückzugeben. Sie sind auch verpflichtet, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen. Die Behörden können so überwachen, ob Sie geeigneten Maßnahmen getroffen haben oder dass Sie zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung eines Futtermittelsicherheitsrisikos ergreifen müssen.

    Die amtliche Futtermittelüberwachung überwacht Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art. Sie als Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre Futtermittel sicher sind.

    Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen und Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen überprüft. Auch Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen sind Bestandteil der Futtermittelüberwachung.

    Verfahrensablauf

    Durch die Futtermittelkontrolleurin oder den Futtermittelkontrolleur erfolgt eine umfangreiche Ursachenermittlung. Sie stellen die Quelle der Kontamination oder den Grund der Überschreitung des Höchstgehaltes fest und beseitigen ihn damit für die Zukunft.

    Gebühren

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach Zeitaufwand und basiert auf der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU).

    Ansprechpunkt

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

    Kurzfassung

    • Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln oder Futtermitteln Veröffentlichung
    • Reine Information
    • Futtermittelkontrolle
    • Futtermittelqualität
    • Futtermittelüberwachung
    • Veröffentlichung
    • Zuständig Regierungspräsidium Gießen
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