Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

    Liebigstraße 14-16
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: 0641 303-0
    Telefax: 0641 303-3203

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Formulare
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    Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten.

    In diesem Zusammenhang beraten und kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden Hersteller, Händler und Importeure. Sie gehen Verbraucherbeschwerden nach, führen stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Produkten durch und nehmen gefährliche Produkte vom Markt. In Zusammenarbeit mit dem Zoll unterbinden sie die Einfuhr gefährlicher Produkte.
     

    Gebühren

    Für den Verbraucher fallen keine Gebühren an

    Ansprechpunkt

    Organisatorisch sind in die Marktüberwachungsbehörden die 3 Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingebunden.

    erforderliche Unterlagen

    Eine Verbraucherbeschwerde ist an keine Form gebunden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit erhalten Sie im Sozialnetz Hessen.

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