Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice
| Kontakt | Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice
Sportparkstraße 24
Telefon: 06441 407-1365
Webseite:
Homepage der Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises
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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
| Kontakt | Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Luisenplatz 10
Telefon: 0611 368-0
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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
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Eine Gesamtschule fasst verschiedene Bildungsgänge in einer Schule zusammen: die Hauptschule, die Realschule sowie die Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsgangs. Alle Abschlüsse, die in diesen einzelnen Bildungsgängen vergeben werden, können von den Schülerinnen und Schülern einer Gesamtschule erworben werden.
Eine Gesamtschule kann eine Grundstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 4) sowie eine gymnasiale Oberstufe umfassen. Schließt eine Gesamtschule mit der Sekundarstufe I ab, können die Schülerinnen und Schüler weiterführende Schulen besuchen.
Gesamtschulen in Hessen sind schulformbezogen (kooperative Gesamtschule - KGS) oder schulformübergreifend (integrierte Gesamtschule - IGS) organisiert.
Integrierte Gesamtschulen ermöglichen gemeinsames Lernen bis zur 9. oder 10. Klasse – unabhängig vom angestrebten Abschluss. Für die Aufnahme müssen Sie Ihr Kind anmelden.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Elternabend, schriftliche Information durch die Schule)
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Sie wählen die entsprechende Schulform (Gesamtschule) aus.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule, ob eine Aufnahme an der Gesamtschule erfolgt.
Ansprechpunkt
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
erforderliche Unterlagen
- Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
- ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt