Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

  • Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Becht

    Zimmernummer: 005
    Telefax: 02772 708-9252
    Telefon: 252
    Telefon: 02772 708-252
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: s.becht@herborn.de

    Formulare
    Detailansicht »

    Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen.
    Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
    Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

    • Taxiunternehmen
    • Buchführungshelfer
    • Finanzanlagenvermittler
    • Güterkraftverkehrsunternehmen
    • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
    • in Teilbereichen das Handwerk
    • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
    • Inkassobüros
    • Krankentransporte
    • Immobilien- und Darlehensmakler
    • Pflegedienste
    • Privatkrankenanstalten
    • Spielhallen
    • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
    • Versicherungsvermittler

    Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, teilweise Ihre fachliche Eignung und/oder gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
     

    Gebühren

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde

    zurück zur Übersicht