Gewerbe ummelden

  • Formulare
    Ansprechpartner Frau Becht

    Zimmernummer: 005
    Telefax: 02772 708-9252
    Telefon: 252
    Telefon: 02772 708-252
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: s.becht@herborn.de

    Frau Daum

    Zimmernummer: 004
    Telefax: 02772 708-9250
    Telefon: 02772 708-250
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: k.daum@herborn.de

    Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

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    Weitere Formulare:

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.

    Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

    • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
    • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) 
    • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

    Wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb des Zuständigkeitsbezirks Ihrer Gemeinde verlegen wollen, Ihr Name als Gewerbetreiber sich geändert hat oder Sie künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

    Gebühren

    Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.

    Gebühr: 28,00 EUR
    Vorkasse: nein
    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2
    Gemäß Ziffer 2131. Für die Anzeige der Ummeldung.

    Gebühr: 8,00 EUR
    Vorkasse: nein
    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2
    Gemäß Ziffer 2132. Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung

    Ansprechpunkt

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    zuständige Stelle

    Gewerbeamt bzw. Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.

    Bearbeitungsdauer

    Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung

    • bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen

    Voraussetzungen

    Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2)
    • Nachweis der Identität, zum Beispiel
      • Kopie Personalausweis
      • Kopie Reisepass 
      • Meldebescheinigung
    • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
    • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
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