Grabstätte Nutzungsrechte beantragen

  • Ansprechpartner Frau Otto

    Zimmernummer: 003
    Telefax: 02772 7089275
    Telefon: 02772 708275
    E-Mail: h.otto@herborn.de

    Frau Thielmann

    Zimmernummer: 011
    Telefon: 02772 708-241
    Telefax: 02772 708-9241
    E-Mail: d.thielmann@herborn.de

    Kontakt Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag, Dienstag & Donnerstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Bürgerbüro 

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag & Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Detailansicht »

    Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.

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