Grundsteuer Festsetzung

  • Kontakt Fachdienst - Finanzen, Kasse und Steuern

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    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
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    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
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    Barkasse

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    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Eckhardt

    Zimmernummer: 304
    Telefon: 02772 708-226
    Telefax: 02772 708-9226
    E-Mail: a.eckhardt@herborn.de

    Herr Clees

    Telefon: 02772 708-230
    Telefax: 02772 708-9230
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    Herr Unger

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    Telefax: 02772 708-9236
    E-Mail: t.unger@herborn.de

    Herr Sahm

    Zimmernummer: 302
    Telefax: 02772 708-9229
    Telefon: 02772 708-229
    E-Mail: b.sahm@herborn.de

    Frau Behnam

    Telefon: 02772 708-231
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    Frau Totaro

    Zimmernummer: 305
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    Frau Hecker

    Zimmernummer: 304
    Telefax: 02772 7089232
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    E-Mail: t.hecker@herborn.de

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    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Ansprechpunkt

    Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema „Einheitsbewertung“ steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
     

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.

    Die Hebesätze zur Grundsteuer sind derzeit wie folgt festgesetzt:

    Grundsteuer A: 332 %

    Grundsteuer B: 365 %

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