Gymnasium

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice

    Sportparkstraße 24
    35578 Wetzlar
    35529 Wetzlar

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    Webseite: Homepage der Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises
    E-Mail: schulabteilung@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Kontakt Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

    Luisenplatz 10
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: 0611 368-0
    Telefax: 0611 368-2099

    Webseite: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Öffnungszeiten
    • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
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    Das gymnasiale Angebot richtet sich an intellektuell begabte, leistungsfähige und -willige Schülerinnen und Schüler und bereitet diese auf den Besuch einer Universität oder auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Es ist auf die Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung zugeschnitten und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus, entsprechend ihren besonderen Fähigkeiten und Neigungen Schwerpunkte zu bilden.

    Der gymnasiale Bildungsgang führt die Schülerinnen und Schüler zur Allgemeinen Hochschulreife – zum Abitur. Er umfasst in der Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 5 bis 10, an die sich eine dreijährige Oberstufe (Sekundarstufe II) anschließt. Somit können die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien das Abitur nach acht Jahren (G8) bzw. das Abitur nach neun Jahren (G9) erreichen. Der gymnasiale Bildungsgang kann auch an integrierten und kooperativen (schulformbezogenen) Gesamtschulen absolviert werden.

    In der gymnasialen Oberstufe steht die Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten im Zentrum, weshalb besonderer Wert auf das selbständige Arbeiten und Lernen gelegt wird. Das erste Jahr der Oberstufe (Einführungsphase) dient unter anderem.dem Ausgleich der unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Schülerinnen und Schüler mitbringen. Erst die Leistungen des zweiten und dritten Jahres der Oberstufe (Qualifikationsphase) zählen für das Abitur.

    Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche (darunter die beiden Leistungskurse) sowie zwei mündliche Prüfungsfächer. Für eines der beiden mündlichen Prüfungsfächer kann statt einer mündlichen Prüfung als Prüfungsform eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung gewählt werden. Jede Schülerin und jeder Schüler muss sich in den Fächern Deutsch und Mathematik prüfen lassen.

    Bereits nach zwei Jahren in der gymnasialen Oberstufe ist der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife möglich. Eine anschließende mindestens einjährige Berufs- oder Praktikumstätigkeit führt danach zur endgültigen Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife.

    Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 13. Zum Besuch ist eine Anmeldung erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung für die Aufnahme an einem Gymnasium können sie meist online per E-Mail oder per Post bei dem jeweiligen Gymnasium vornehmen.

    • Sie melden Ihr Kind bei dem von Ihnen ausgesuchten Gymnasium an.
    • Dann prüft die Schule die Voraussetzungen.
    • Zudem prüft die Schule die Kapazitäten der anzubietenden Plätze.
    • Der Verfahrensablauf für die Anmeldung und Auswahl an einem Gymnasium umfasst mehrere Schritte, die von der Schulleitung festgelegt werden.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über die Aufnahmen oder Ablehnung.
    • Nach der Anmeldung teilen Sie der Grundschule mit, welches Gymnasium Ihr Kind zukünftig besuchen wird.

    Ansprechpunkt

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich absolviert.
    • Die Schülerin oder der Schüler muss den gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Schulträgers haben.
    • Die Grundschule wird Ihnen eine Schulempfehlung aussprechen. Diese ist jedoch nicht verbindlich.
    • Die Wahl des weiterführenden Bildungsganges Ihres Kindes ist gegeben, wenn die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung Ihres Kindes eine erfolgreiche Teilnahme am Gymnasialunterricht erwarten lassen.
    • Die Wahl der weiterführenden Schulform ist im Rahmen des vor Ort vorhandenen Schulangebots Ihre freie Entscheidung als Erziehungsberechtigte/r.
      • Gegebenenfalls können Sie die bisherige besuchte Grundschule für eine vorherige Beratung kontaktieren. Dabei kann die Klassenleitung Sie bei der Entscheidung unterstützen.
      • Die Klassenkonferenz nimmt unter Vorsitz der Schulleitung schriftlich Stellung. Diese enthält eine Empfehlung für den Bildungsgang.
      • Ist die Entscheidung der Grundschule abweichend von Ihrer Entscheidung können Sie eine erneute Beratung anfordern.
    • Weitere mögliche Voraussetzungen der Schule:
      • ausreichende Deutschkenntnisse bei ausländischen Schülerinnen und Schülern
      • gegebenenfalls Besuch eines Sprachkurses

    Übergang von der Förderstufe in ein Gymnasium:

    • Wenn Sie für Ihr Kind einen Übergang von der Förderstufe in das Gymnasium anstreben, muss die Klassenkonferenz dies befürworten.

    Übertritt von der Realschule auf ein Gymnasium:

    • Soll Ihr Kind nach der Klasse 10 in ein Gymnasium wechseln muss ein mittlerer Abschluss (Realschulabschluss) vorliegen
    • Ihr Kind muss im qualifizierten Realschulabschluss gute Leistungen und ein Durchschnitt von mindestens 3,0 in den einzelnen Fächern vorweisen können.

    erforderliche Unterlagen

    • Anmeldeformular der jeweiligen Schule (ausgefüllt und unterschrieben), meist per Email oder per Post
    • Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule wie die Geburtsurkunde oder der Nachweis von Masernimpfungen
    • weitere Informationen zu den geforderten Unterlagen finden Sie bei der jeweiligen Schule

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

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