Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

    Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 2714-0
    Telefax: +49 611 3276-48655

    Webseite: Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

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    Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

    In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

    • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
    • das Geburtsdatum
    •  die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
    • die Art der Beschäftigung
    • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
    • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

    Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.

    Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

    Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

    Gebühren

    kostenlos

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.

    Fristen

    Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:

    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.):  bis zum 31.07. des Kalenderjahres
    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    erforderliche Unterlagen

    • Heimarbeitsliste

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Kurzfassung

    • Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme
    • Ein Unternehmen muss Personen, die es in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigt oder über die es Heimarbeit weitergibt, in Listen ausweisen
    • in der Liste müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:
      • der Vor- und Nachname der Beschäftigten
      • das Geburtsdatum
      • die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte
      • die Art der Beschäftigung
      • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
      • ggf. der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens
    • Die Liste muss halbjährlich innerhalb einer Abgabefrist an die zuständigen Stellen übermittelt werden
    • zuständige Stelle: Regierungspräsidium Darmstadt
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