Handwerksrolle Eintragung

  • Kontakt Handwerkskammer Wiesbaden

    Bierstadter Straße 45
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 136-0
    Telefax: +49 611 136-155

    Webseite: www.hwk-wiesbaden.de
    E-Mail: info@hwk-wiesbaden.de

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 07:00 - 17:00 Uhr
    Fr. 07:00 - 14:00 Uhr

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    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Die Handwerksrolle unterscheidet nach handwerklicher Tätigkeit

    • die 41 meisterpflichtigen Handwerke (Anlage A),
    • die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B1),
    • die handwerksfreien Gewerbe (Anlage B2).

    Der Antragssteller muss für jede Eintragung seine fachliche Qualifizierung nachweisen (Bsp. Meisterbrief).

    Gebühren

    Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

    Ansprechpunkt

    An die zuständige Handwerkskammer.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der fachlichen Qualifikation
      - In der Regel: Meisterbrief
      - Für Ausnahmeverfahren (§7a, §7b, §8, §9 HwO) ggf.auch andere Dokumente
    • Personalausweis

    Handlungsgrundlage(n)

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

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