Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund

  • Kontakt Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Webseite: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf

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    Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

    Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

    Gebühren

    Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse .

    Bearbeitungsdauer

    Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse  innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.

    Voraussetzungen

    • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
    • Verordnung durch den Augenarzt
    • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
    • persönliche Eignung des Hundehalters
    • täglicher Auslauf
    • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

    Formulare

    Fragen Sie bei der jeweiligen Versicherung an, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

    Kurzfassung

    • speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen
    • Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
      • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
      • Verordnung durch den Augenarzt
      • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
      • persönliche Eignung des Hundehalters
      • täglicher Auslauf
      • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
    • Auskunft, Beratung und Antragstellung bei Krankenkasse
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