Hundesteuer festsetzen

  • Formulare
    Ansprechpartner Frau Eckhardt

    Zimmernummer: 304
    Telefon: 02772 708-226
    Telefax: 02772 708-9226
    E-Mail: a.eckhardt@herborn.de

    Herr Clees

    Telefon: 02772 708-230
    Telefax: 02772 708-9230
    E-Mail: f.clees@herborn.de

    Herr Unger

    Telefon: 02772 708-236
    Telefax: 02772 708-9236
    E-Mail: t.unger@herborn.de

    Herr Sahm

    Zimmernummer: 302
    Telefax: 02772 708-9229
    Telefon: 02772 708-229
    E-Mail: b.sahm@herborn.de

    Frau Behnam

    Telefon: 02772 708-231
    Telefax: 02772 708-9231
    Webseite: http://www.herborn.de
    E-Mail: d.behnam@herborn.de

    Frau Totaro

    Zimmernummer: 305
    Telefon: 02772 708227
    E-Mail: u.totaro@herborn.de

    Frau Hecker

    Zimmernummer: 304
    Telefax: 02772 7089232
    Telefon: 02772 708232
    E-Mail: t.hecker@herborn.de

    Kontakt Fachdienst - Finanzen, Kasse und Steuern

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Detailansicht »

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Gebühren

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    zurück zur Übersicht