In einen Regionalplan Einsicht nehmen

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 31 - Regionalplanung, Bauleitplanung

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    Telefax: +49 641 303-2309

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
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    E-Mail: Verwaltungsportal.AbtIII@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    Montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Hinweis: Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.

    Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.

    Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

    Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
      • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes
      • Verkehrsplan
      • Karte der Umweltschutzgebiete
    • Texte zu den Festlegungen, zum Beispiel
      • Angabe der Entwicklungsziele,
      • Leitlinien und möglichen Regelungen zu
        • Siedlungsentwicklung,
        • Infrastruktur,
        • Umweltschutz und
        • Regionalplanung
    • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
    • Anhänge und Gutachten

    Sie können in einen Regionalplan Einsicht nehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

    Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

    Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

    Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

    Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen

    Voraussetzungen

    • keine

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht

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