Jährliche Personalmeldungen von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

  • Kontakt Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen


    64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 611 3259-1000
    Telefax: +49 611 32759-1999

    Webseite: Webseite HLfGP
    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

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    Weitere Formulare:

    Wenn Sie Betreiberinnen oder Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen sind, müssen Sie jährlichen den Stand Ihres Betreuungs- und Pflegepersonals melden. In dieser Meldung müssen Sie die im vorangegangenen Kalenderjahr eingetretenen Veränderungen des Betreuungs- und Pflegepersonals angeben. Sie müssen die Meldung bis zum 31. Januar an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht abgeschickt haben.

    Wenn Sie eine Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen betreiben, müssen Sie jährlich Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht melden.

    Verfahrensablauf

    • Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
    • Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
    • Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Hessisches Amt für Versorgung und Soziales.

    Fristen

    Gesetzliche Meldefrist für die Anzeige ist der 31.01. jeden Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Die Einrichtung erhält keine Nachricht über die Bearbeitung der Anzeige.

    Voraussetzungen

    Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Kurzfassung

    • Anzeigeverpflichtungen von Betreuungs und Pflegeeinrichtungen in Hessen
    • Jährliche Personalveränderungsmeldung an die Betreuungs und Pflegeaufsichten
    • Anmeldung online oder schriftlich möglich
    • zuständig: örtlich zuständige Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
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