Jagdschein Ersatz

  • Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

    Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Verlust des Jagdschein

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Kurzfassung

    • Jagdschein Ersatz 
    • Jagdschein für Jagd in Deutschland erforderlich
    • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
    • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
    • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde
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