Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen

  • Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jahresjagdscheins für Jugendliche, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresjagdscheins für Jugendliche abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

    Ansprechpunkt

    Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1  - 3 und 5 sowie  § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

    Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

    Kurzfassung

    • Jugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
    • für Jagd in Deutschland erforderlich
    • Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben
    • wenn Gültigkeit abläuft oder abgelaufen ist und weiterhin die Jagd ausgeübt werden soll, muss Jugendjagdschein verlängert werden
    • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
    • Begleitung durch jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erforderlich
    • keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
    • Jahresjagdschein ist höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
    • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
    • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt
    • zuständig: untere Jagdbehörde
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