Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 32.4 Familie und Jugend

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar Wilhelmsplatz 1
    35683 Dillenburg
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1501

    Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
    Webseite: Digitaler Briefkasten
    Webseite: Online-Angebote
    E-Mail: jugendfoerderung@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

    Gebühren

    Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.

    Ansprechpunkt

    In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.

    Fristen

    Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
    Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.
     

    erforderliche Unterlagen

    Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.

    Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
     

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