Kartellrecht, Landeskartellbehörde

  • Wenn Sie

    • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
    • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

    dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
     

    Ansprechpunkt

    Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

    erforderliche Unterlagen

    Keine, formlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

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