Kfz: Versicherungsschutz

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle

    Baumeisterweg 3
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar Junostraße 1F
    35745 Burg

    Telefon: 06441 4072547

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassung Wetzlar:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Montag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Detailansicht »

    Alle Halter von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet eine Kfz-Versicherung abzuschließen und diese solange aufrecht zu erhalten, wie das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist,

    Die Prämien errechnen sich aus folgenden statistischen Merkmalen:

    • der Typklasse des Fahrzeuges
    • der Regionalklasse des Wohnortes oder Betriebssitzes des eingetragenen Halters,
    • der Schadensfreiheitsstufe

    Außerdem werden von den Versicherungen vielfach weitere Merkmale bei der Berechnung der Prämie berücksichtigt, wie z.B

    • Alter des Versicherungsnehmers / Fahrers
    • Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder Fahrers
    • Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf Versicherungsnehmer, Zeitwert und/oder Neuwert des Fahrzeuges
    • jährliche Fahrleistung
    • Eintragungen im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)

    Wenn Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug, zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl, versichern möchten, können Sie zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen.

    Eine Vollkaskoversicherung übernimmt hingegen auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug und auch die Schäden, die mutwillig oder böswillig entstanden sind. Es gibt unterschiedliche Versicherungsanbieter mit verschiedenen Tarifen.

    Es wird empfohlen, sich hinsichtlich des für Ihr Fahrzeug sinnvollen Versicherungsschutzes gründlich von der Versicherungsgesellschaft, mit der Sie einen entsprechenden Vertrag abschließen möchten, gründlich beraten zu lassen.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Verbraucherzentrale Hessen.

    zurück zur Übersicht