Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter

  • Kontakt Fachdienst - Bürgerbüro

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefax: 02772 708-9400
    Telefon: 02772 708-331
    Telefon: 331

    Webseite: https://www.herborn.de
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: buergerbuero@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
    Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

    * zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

    Ansprechpartner Frau Cankat

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-255
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.cankat@herborn.de

    Frau Nickel

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-257
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: k.nickel@herborn.de

    Frau Steitz

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-431
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: j.steitz@herborn.de

    Frau Thiele

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-254
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: v.thiele@herborn.de

    Frau Otto

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-443
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.otto@herborn.de

    Frau Haas

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-221
    Telefax: 02772 708-9111 ((Sammelfax))
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: c.haas@herborn.de

    Formulare
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    Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle

    Baumeisterweg 3
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar Junostraße 1F
    35745 Burg

    Telefon: 06441 4072547

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassung Wetzlar:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Montag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Detailansicht »
    Weitere Formulare:

    Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§ 106, 107 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Kfz-Zulassungsbehörde abzugeben.

    Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§ 1793 BGB).

    Neben der o.g. Einwilligungserklärung verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n eine Erklärung, wonach diese/r die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung des Fahrzeuges sich etwa ergebenden Folgen übernimmt/übernehmen.

    Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Zulassung des Fahrzeugs sind zusätzlich zu den sonst für eine Fahrzeugzulassung notwendigen Unterlagen vorzulegen (siehe dazu auch Kfz-Zulassung Neufahrzeuge):

    • Einverständniserklärung der Eltern/ des Minderjährigen (der ADAC bietet in seinem Internetauftritt ein Muster für eine solche Einwilligungserklärung)
    • Original-Ausweise Eltern/Elternteil/Erziehungsberechtigter und des Minderjährigen
    • Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17" und Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache
    • Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweis
    • Bei allein Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
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