Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern

  • Kontakt Fachdienst - Bürgerbüro

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefax: 02772 708-9400
    Telefon: 02772 708-331
    Telefon: 331

    Webseite: https://www.herborn.de
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: buergerbuero@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
    Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

    * zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

    Ansprechpartner Frau Cankat

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-255
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.cankat@herborn.de

    Frau Nickel

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-257
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: k.nickel@herborn.de

    Frau Steitz

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-431
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: j.steitz@herborn.de

    Frau Thiele

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-254
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: v.thiele@herborn.de

    Frau Otto

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-443
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.otto@herborn.de

    Frau Haas

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-221
    Telefax: 02772 708-9111 ((Sammelfax))
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: c.haas@herborn.de

    Formulare
    Detailansicht »
    Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle

    Baumeisterweg 3
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar Junostraße 1F
    35745 Burg

    Telefon: 06441 4072547

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassung Wetzlar:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Montag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
    Montag - Freitag
    07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag
    13:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag
    13:30 - 17:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Detailansicht »

    Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen), wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

    Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

    Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung –Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung –Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.

    Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil  II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil  I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil  I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegt.

    Gebühren

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem  Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
    • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung oder aktueller Meldebescheinigung)
    • Bei ausländischen Mitbürgern: ausländischer Pass und Meldebestätigung bzw. aktuelle Meldebescheinigung

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.

    Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

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