Kinder mit wesentlicher Behinderung, Leistungen für den gleichzeitigen Besuch einer Schule und eines Internates/ einer Wohneinrichtung

  • Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 156-0
    Telefax: +49 611 156-349

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
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    Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden I

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefax: +49 611 156-349
    Telefon: +49 611 156-0

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
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    Für schulpflichtige Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, der am Wohnort oder in angemessener Entfernung zum Wohnort nicht angemessen gedeckt werden kann, gewährleistet der Aufenthalt in einem Internat/einer Wohneinrichtung die Möglichkeit, eine auf die behinderungsbedingten Ressourcen ausgerichtete schulische Ausbildung zu erhalten und einen Abschluss zu erlangen.

    Ansprechpunkt

    Landeswohlfahrtsverband Hessen,

    • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
       
    • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung

    Fristen

    Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen.  Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

    Handlungsgrundlage(n)

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53- 60 SGB XII

    Hinweise (Besonderheiten)

    Soweit eine Beförderung zur Schule zumutbar ist, kommt eine Übernahme der Kosten des Internats/der Wohneinrichtung nicht in Betracht.

    Bemerkungen

    Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Hilfe zur Schulausbildung".

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