Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
| Ansprechpartner |
Frau Krimmel
Zimmernummer: 002
Zimmernummer: 011
Zimmernummer: 010 |
|---|---|
| Kontakt | Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag, Dienstag & Donnerstag:
Bürgerbüro
Montag bis Freitag:
Montag & Dienstag:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
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Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Verfahrensablauf
-
Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Gebühren
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Ansprechpunkt
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Fristen
Voraussetzungen
- Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Rechtsbehelf
Entfällt