Kircheneintritt/Kirchenaustritt

  • Ansprechpartner Frau Krimmel

    Zimmernummer: 002
    Telefon: 02772 708-272
    Telefax: 02772 708-9272
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.krimmel@herborn.de

    Frau Thielmann

    Zimmernummer: 011
    Telefon: 02772 708-241
    Telefax: 02772 708-9241
    E-Mail: d.thielmann@herborn.de

    Frau Nill-Schütz

    Zimmernummer: 010
    Telefax: 02772 708-9240
    Telefon: 02772 708-240
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: s.nill-schuetz@herborn.de

    Kontakt Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag, Dienstag & Donnerstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Bürgerbüro 

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag & Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Detailansicht »

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle. 
       

    Gebühren

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Ansprechpunkt

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Fristen

    Voraussetzungen

    • Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Zu dieser Dienstleistung besteht HIER die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu vereinbaren. 

    Für den Kirchenaustritt in Herborn müssen Sie hier in Herborn gemeldet sein, mitzubringen sind gültige Ausweispapiere.

    Die Kosten betragen 30,-- €.

    Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an

    Frau Krimmel 02772/708272

    Frau Thielmann 02772/708241

    oder an die Fachdienstleitung Frau Nill-Schütz 02772/708240

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