Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
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| Ansprechpartner |
Frau Tesch Frau Herrmann
Telefon: +49 2772 708426
Telefon: +49 2772 708-208
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Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
erforderliche Unterlagen
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