Kontrollstellen im ökologischen Landbau; Zulassung

  • Kontakt Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn, Stadt

    Telefon: +49 228 9968450
    Telefax: +49 228 68453101

    Webseite: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    E-Mail: info@ble.de

    Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 14:00 Uhr
    Detailansicht »

    Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
    Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden.
    Die BLE kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
    Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.

    Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

    Verfahrensablauf

    Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.

    • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der BLE ein.
      • Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage vom BLE.
    • Die BLE prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.

    Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:

    • Kontrollbereich A:
      • Landwirtschaftliche Erzeugung
      • Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
      • Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
    • Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
    • Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
    • Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
    • Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln

    Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.

    Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.

    Gebühren

    Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit EUR 9780,00.

    Ansprechpunkt

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn
    Tel.: +49 228 9968450
    Fax.: +49 228 68453101
    Internet: www.ble.de

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    zuständige Stelle

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn
    Tel.: +49 228 9968450
    Fax.: +49 228 68453101
    Internet: www.ble.de

    Bearbeitungsdauer

    Antragsprüfung: maximal 3 Monate.
    Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

    Voraussetzungen

    • Akkreditierung
    • Qualitätsmanagement
    • qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl. Die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt.
    • Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich
    • schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der
      • Kontrolle
      • Bewertung und Zertifizierung
      • Dokumentation von Kontrollergebnissen
      • Sanktionierung
      • Risikoanalyse
      • Probenahmen und Gebührenerhebung
    • finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
    • ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie bei der BLE beantragen.

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Bemerkungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung

    • Kontrollstellen im ökologischen Landbau Zulassung
    • Zulassung erforderlich für Unternehmen  die eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau werden wollen
    • Voraussetzungen:
      • Akkreditierung
      • Qualitätsmanagement
      • Standardkontrollverfahren
      • qualifiziertes Personal
      • finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
      • Versicherungsschutz
    • zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
    zurück zur Übersicht