Kriegsopferfürsorge ,Leistungen der Erziehungsbeihilfe

  • Wer eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht, kann für seine Kinder Erziehungshilfen beantragen. Auch Waisen sind antragsberechtigt. Damit soll Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der angemessene Bedarf für Erziehung, Ausbildung und Lebensunterhalt gesichert werden.

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

     

    Fristen

    Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

    erforderliche Unterlagen

    Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessische Ämter für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

    Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
    Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
     

    zurück zur Übersicht