Lärmaktionsplanung (Bürgerbeteiligung)

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 43.2 - Immissionsschutz II

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Marburger Straße 91
    35396 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
    Telefax: +49 641 303-2197

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
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    E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de

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    Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

    Als erster Schritt wurde eine Lärmkartierung für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, den Flughafen Frankfurt sowie die Ballungsräume Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Offenbach und Darmstadt vorgenommen.

    Auf Grundlage der Lärmkartierung wurden Lärmaktionspläne aufgestellt, die zukünftig fortgeschrieben und auf die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt eine umfangreiche Bürgerbeteiligung.

    Ansprechpunkt

    Die Lärmkartierung erfolgt durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne und der Bürgerbeteiligung sind die Regierungspräsidien in Hessen zuständig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten

    Kurzfassung

    • Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.
    • Als erster Schritt wurde eine Lärmkartierung für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, den Flughafen Frankfurt sowie die Ballungsräume Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Offenbach und Darmstadt vorgenommen.
    • Auf Grundlage der Lärmkartierung wurden Lärmaktionspläne aufgestellt, die zukünftig fortgeschrieben und auf die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt eine umfangreiche Bürgerbeteiligung.
    • Die Lärmkartierung erfolgt durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne und der Bürgerbeteiligung sind die Regierungspräsidien in Hessen zuständig.
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