Landesförderung für ein Projekt der Kulturellen Bildung beantragen

  • Kontakt Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Referat IV 3

    Rheinstraße 23
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 32-0
    Telefax: +49 611 32-169000

    Webseite: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
    E-Mail: kulturellebildung@hmwk.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-16:30 Uhr

    Dienstag 08:00-16:30 Uhr

    Mittwoch 08:00-16:30 Uhr

    Donnerstag 08:00-16:30 Uhr

    Freitag 08:00-15:00 Uhr

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    Online-Dienste

    Gefördert werden außerschulische Projekte der kulturellen Bildung. Die Teilnehmenden sind unter professioneller künstlerischer sowie pädagogischer Anleitung kreativ.

    Zum Beispiel können die Teilnehmenden im Rahmen eines Ferien-Workshops Kleidung mit Siebdruck gestalten, Taschen designen oder auf 16-mm-Filmen malen und kratzen.

    Wenn Sie ein Projekt der Kulturellen Bildung umsetzen möchten, können Sie eine Förderung beantragen. Das Projekt muss ein außerschulisches Projekt sein und die Zielgruppe soll aktiv beteiligt werden.

    Verfahrensablauf

    • Zunächst reichen Sie Ihren vollständigen Projektantrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Informationen online bei dem Ministerium ein.
    • Am Ende des Antragsprozesses kann der Antrag heruntergeladen werden. Der heruntergeladene Antrag ist gleichzeitig Ihre Eingangsbestätigung.
    • Bitte beachten Sie, dass der Online-Antrag nachträglich nicht verändert werden kann. Bei Änderungen müssen Sie das Ministerium kontaktieren.
    • Das Ministerium prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen nachreichen.
    • Ihnen wird das Ergebnis per Post mitgeteilt. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid. Mit dem Erhalt des Bewilligungsbescheids können Sie mit Ihrem Projekt beginnen.
    • Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie einen begründeten Ablehnungsbescheid.
    • Die Förderung wird entweder automatisch ausgezahlt oder Sie müssen das Formular Mittelabruf ausfüllen, damit Ihnen die Mittel überwiesen werden. Welche der beiden Möglichkeiten auf Sie zutrifft, steht im Bewilligungsbescheid.
    • Mit dem Formular Mittelabruf rufen Sie nur so viel Geld ab, wie Sie innerhalb des Projektzeitraumes bisher benötigt haben oder für die nächsten 3 Monate benötigen.
    • Anschließend senden Sie das Formular Mittelabruf fristgerecht an das Ministerium an die auf dem Mittelabruf angegebene Adresse. Die Frist finden Sie auf dem Formular Mittelabruf.
    • Nach Abschluss Ihres Vorhabens reichen Sie fristgerecht den Verwendungsnachweis gemäß den Vorgaben des Bewilligungsbescheids ein. Die Frist für die Abgabe des Verwendungsnachweises finden Sie im Bewilligungsbescheid. Das Formular für den Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid. In dem Verwendungsnachweis legen Sie dar, wie die Fördermittel eingesetzt wurden. Dazu gehören neben einem inhaltlichen und einem finanziellen Bericht in der Regel auch Belege und Nachweise über die Ausgaben. 
    • Das Ministerium prüft Ihren Verwendungsnachweis. Bei Rückfragen kontaktiert Sie das Ministerium. 
    • Während des gesamten Prozesses stehen Sie in regelmäßigem Kontakt mit dem Ministerium und können bei Fragen Unterstützung erhalten.

    Sonderfall: Sie wollen mit dem Projekt vor der Förderzusage des Ministeriums beginnen (vorzeitiger Maßnahmenbeginn)

    • Zusammen mit Ihrer Antragstellung beantragen Sie online oder per E-Mail die Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
    • Bitte beachten Sie, dass das Projekt bis zur Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns nicht angefangen werden darf.
    • Sofern Sie eine Förderung von maximal 10.000 Euro beantragt haben, ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit Eingang des Antrags automatisch genehmigt.
    • Sie dürfen nicht vor dem im Projektantrag als Projektbeginn festgelegtem Datum beginnen.
    • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung entsteht durch die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht.

    Gebühren

    Kostenfrei

    Fristen

    Antrag muss spätestens 8 Wochen vor geplantem Projektbeginn eingereicht werden.

    Der Projektantrag kann spätestens bis zum 30. September für das aktuelle Kalenderjahr und frühestens ab dem 1. November für das kommende Kalenderjahr gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können Sie Kontakt zum Ministerium aufnehmen .

    Voraussetzungen

    • Die Förderung erhalten eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie gemeinnützige Träger, Städte und Kommunen sowie sonstige öffentliche Träger.
    • Natürliche Personen können keinen Antrag stellen.
    • Sie haben noch nicht mit dem Projekt begonnen (beinhaltet, dass noch kein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wurde).
    • Das Projekt findet in Hessen statt.
    • Ein Projekt, dass in den Förderprogrammen „Kulturkoffer“, „Jugendkunstschulen“ oder „LandKulturPerlen – Mikroprojektförderung“ einen Antrag stellen darf, kann nicht gefördert werden.
    • Das Projekt muss ästhetische und vermittelnde Elemente der kulturellen Bildungsarbeit aufweisen, beispielsweise mehrtägige Workshops in Bildhauerei, Malerei, Buchbinden, Kunstdruckverfahren oder Design.
    • Durch seine inhaltliche und gestalterische Qualität soll sich das Projekt innerhalb der hessischen kulturellen Bildungslandschaft hervorheben.
    • Das Projekt muss innerhalb eines Kalenderjahrs beginnen und enden.

    erforderliche Unterlagen

    • Projektantrag (vollständig ausgefüllt) mit
      • einer Beschreibung des Projekts
      • der Zielsetzung
      • der Zeitplanung (das Projekt darf frühestens nach dem Ende der Antragsfrist beginnen) sowie
      • allen bei Antragsstellung bekannten Daten, Orten und Akteuren.
    • Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit
      • Eigenmitteln
      • Einnahmen und Ausgaben
    • Zusätzlich für gemeinnützige Organisationen: Freistellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre)
    • Umsatzsteuerbefreiung, falls zutreffend (nicht älter als drei Jahre)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Zuschuss zu dem geplanten Projekt kann bis zu maximal 50% der Gesamtausgaben gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon, nach Einzelfallprüfung, abgewichen werden.

    Beachten Sie die „besonderen Nebenbestimmungen“ sowie die „Allgemeinen Nebenbestimmungen“, die der Bewilligung beigefügt sind.

    Wenn Sie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleisten, können die Fördergelder zurückgefordert werden.

    Kurzfassung

    • Förderung für kulturelle Projekte in ländlichen Räumen.
    • Antragsberechtigt: eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie gemeinnützige Träger, Städte und Kommunen sowie sonstige öffentlichen Träger. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.
    • Voraussetzungen:
      • Projekt findet in Hessen statt.
      • Es wurde noch nicht begonnen.
      • Ein Projekt, dass in den Förderprogrammen „Kulturkoffer“, „Jugendkunstschulen“ oder „LandKulturPerlen – Mikroprojektförderung“ einen Antrag stellen darf, kann nicht gefördert werden.
      • Das Projekt muss ästhetische und vermittelnde Elemente der kulturellen Bildungsarbeit aufweisen, beispielsweise mehrtägige Workshops in Bildhauerei, Malerei, Buchbinden, Kunstdruckverfahren oder Design.
      • Durch seine inhaltliche und gestalterische Qualität soll sich das Projekt innerhalb der hessischen kulturellen Bildungslandschaft hervorheben.
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