Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 26.1 Natur und Umwelt

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1731

    Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
    Webseite: Digitaler Briefkasten
    Webseite: Online-Angebote
    E-Mail: umwelt@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Formulare
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    Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.

    Ansprechpunkt

    An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

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