Lehrlingsrolle Eintragung

  • Kontakt Handwerkskammer Wiesbaden

    Bierstadter Straße 45
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 136-0
    Telefax: +49 611 136-155

    Webseite: www.hwk-wiesbaden.de
    E-Mail: info@hwk-wiesbaden.de

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 07:00 - 17:00 Uhr
    Fr. 07:00 - 14:00 Uhr

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    Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen.

    Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).

    Gebühren

    Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

    Ansprechpunkt

    An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    erforderliche Unterlagen

    Auszubildender:
    - Bescheinigung Ärztliche Untersuchung
    - Bei Minderjährigen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
    - Personalausweis
    - Nachweis Ausbildungsbetrieb

    Ausbildungsbetrieb:
    - Qualifikationsnachweis Ausbilder

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

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