Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung

  • Kontakt Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Webseite: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf

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    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

    Bei Frauen: Wenn  

    • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

    Bei gesunden Männern:

    • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

    In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Voraussetzungen

    Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

    Formulare

    Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

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