Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

  • Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
    Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.

    Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.

    Bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Versicherungsausfalles ( Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegegeld, stellt eine Pflegekraft, gewährt Heimpflege und erbringt zusätzliche Leistungen.

    Verfahrensablauf

    Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an Ihre Unfallversicherung.

    Fristen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Voraussetzungen

    • Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
    • Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.

    erforderliche Unterlagen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Formulare

    Fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

    Kurzfassung

    Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sind:

    • Pflegegeld
    • Stellung einer Pflegekraft (Hauspflege)
    • Heimpflege
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