Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

  • Kontakt Unfallkasse Hessen

    Telefon: 069 29972-440
    Telefax: 069 29972-133

    Webseite: Unfallkasse Hessen
    E-Mail: ukh@ukh.de

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    Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
    Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.


    Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.

    Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.

    • Ärztliche Behandlungen
    • Krankenpflege
    • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
    • Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
       

    Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.

    Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärzten, Physiotherapeuten und Ihnen abgestimmt und durch den/die Reha-Manager/in des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.

    Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.

    Verfahrensablauf

    Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

    Gebühren

    Es fallen keine Gebühren an.

    Fristen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    zuständige Stelle

    Im Bereich der Unfallversicherung ist der jeweils im Einzelfall zuständige Unfallversicherungsträger zuständig. Anschriften sowie E-Mail - und Internet-Adressen der einzelnen Unfallversicherungsträger finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Voraussetzungen

    Das Behandlungsziel (Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit) kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden.

    erforderliche Unterlagen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Kurzfassung

    Versicherte haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles einen Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

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