Liegenschaftsbeschreibung - Auszug/Auskunft erhalten

  • Kontakt Amt für Bodenmanagement Marburg

    Robert-Koch-Straße 17
    35037 Marburg, Universitätsstadt

    Telefon: +49 611 535-3000
    Telefax: +49 611 535-3300

    Webseite: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
    Webseite: HVBG-Fanpage auf Facebook
    E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Detailansicht »

    Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Flurstücke in Hessen, zu denen z. B. die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

    Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibung) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

    Hier können Sie Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibungen) aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

    Gebühren

    Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster ohne Eigentumsangaben werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Für die Prüfung des berechtigten Interesses für den Bezug von personenbezogenen Daten werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. 

    Ansprechpunkt

    Auskünfte sowie Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).

    Voraussetzungen

    Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.

    zurück zur Übersicht