Löschung eines eingetragenen Ausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 22 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (§§ 73 BBiG)

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Liebigstraße 14 - 16
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/karriere/die-zustaendige-stelle
    E-Mail: zustaendigestelle@rpgi.hessen.de

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    Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

    Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Löschungen sind ebenfalls zu beantragen.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
     

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Gießen

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Löschung einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

    erforderliche Unterlagen

    Dokumente, die die Auflösung bestätigen.

    • Auflösungsvertrag oder
    • Kündigungsschreiben oder
    • Ähnliches

    Handlungsgrundlage(n)

    • Aktuelle Tarifvereinbarungen
    • Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kurzfassung

    • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung
    • Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG
    • Antragstellung durch Ausbildungsstätte
    • Zuständig: Regierungspräsidium Gießen
       
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