Lohnkosten für den Bildungsurlaub von Ehrenamtsschulungen erstatten

  • Kontakt Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales

    Am Alten Stadtschloss 1
    34117 Kassel, documenta-Stadt Leuschnerstr. 71
    34134 Kassel, documenta-Stadt

    Telefon: 0561 106-0

    Webseite: https://www.rp-kassel.hessen.de/soziales
    E-Mail: soziales@rpks.hessen.de

    Detailansicht »

    Hessische Beschäftigte können ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch für Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes geltend machen.

    Solche Schulungen sollen Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Als Ehrenämter im Sinne des Gesetzes gelten nur solche, die in Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens oder in sonstigem besonderen Gemeinwohlinteresse ausgeübt werden.

    Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).

    Das Land Hessen erstattet hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer anerkannten Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag.

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.

    Fristen

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).

    Bescheinigung der Organisation/Einrichtung über die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin.

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an der Schulungsveranstaltung
    • Nachweis der Anerkennung als Bildungsurlaub
    • Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit
    • Verdienstbescheinigung/Gehaltsabrechnung des Freistellungsmonats
       

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kurzfassung

    • Lohnkostenerstattung für Bildungsurlaub von Ehrenamtsschulungen Auszahlung
    • Lohnkostenerstattung durch das Land Hessen für private Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltung
    • Bei Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag
    • Bei Kleinst- und Kleinbetrieben (20 oder weniger Personen) einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Freistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung.
    • Zuständig: Regierungspräsidium Kassel
       
    zurück zur Übersicht