Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

  • Kontakt Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Krimmel

    Zimmernummer: 003
    Telefon: 02772 708-272
    Telefax: 02772 708-9272
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.krimmel@herborn.de

    Frau Thielmann

    Telefon: 02772 708-241
    Telefax: 02772 708-9241
    E-Mail: d.thielmann@herborn.de

    Frau Nill-Schütz

    Telefon: 02772 708-240
    Telefax: 02772 708-9240
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: s.nill-schuetz@herborn.de

    Detailansicht »

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde stellen Sie mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt.

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars ist es erforderlich, dass Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. das mehrsprachige Formular aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

    Gebühren

    12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro) , sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte/Ehegattin und Lebenspartner/Lebenspartnerin der verstorbenen Person,
    • Vorfahre oder Abkömmling der verstorbenen Person,
       
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Identitätsnachweis (Kopie)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Gericht

    Kurzfassung

    • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
    • Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
    • Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
    • Vorraussetzungen:
      • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
      • Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
        • Ehegatte/Ehegattin und Lebenspartner/Lebenspartnerin der verstorbenen Person,
        • Vorfahre oder Abkömmling der verstorbenen Person
        • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
        • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
    • Gebühren: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro) , sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
    • Zuständigkeit: zuständiges Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.
    zurück zur Übersicht